Es werden nur gesunde Tiere übernommen. Hunde und Katzen müssen eine Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen nachweisen.
Hunde |
Staupe, Hepatitis contagiosa, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut. |
Katzen |
Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut. Gleichzeitig müssen Katzen auf FIP, FIV und Leukose getestet und wenn möglich schon gegen FIP und Leukose geimpft sein. Bei durchgeimpften Katzen muss eine neuzeitiger FIV Test vorliegen. Katzen müssen kastriert sein |
Der Impfausweis ist vorzulegen. Die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und sollte mindestens 14 Tage vor Aufnahme in das Tierheim erfolgt sein.
Ferner muss jedes Tier einen Flohschutz, wie z.B. ein Flohhalsband oder Advantage (Flohschutzlösung zum Auftropfen), tragen und eine tierärztliche Bescheinigung über eine neuzeitige Kotuntersuchung mitbringen.
Das Tierheim wird tierärztlich überwacht. Die Kosten für eine eventuell notwendige Behandlung durch den Tierarzt gehen zu Lasten des Besitzers/der Besitzerin.
Der Tierschutzverein ist darauf bedacht, die Tiere ordnungsgemäss zu halten, sachgemäss zu füttern und für ausreichend Auslauf zu sorgen. Darüber hinaus geht jedes weitere Risiko zu Lasten des Besitzers/der Besitzerin. Das Tier geht in das Eigentum des Tierheims über, wenn es nicht innerhalb von 10 Tagen nach der vereinbarten Zeit abgeholt wird.